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LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.1990 - L 3 U 6/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Pferdezuchtunternehmen sind landwirtschaftliche Betriebe (§§ 658 Abs. 1, 776 RVO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- SG Heilbronn, 05.10.2021 - S 2 U 3278/20
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - Landwirtschaftliches …
In Betracht kommt hier allein das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Unternehmens nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Die Haltung von Freizeitpferden (unabhängig von der Bodenbewirtschaftung) unterfällt nicht der Regelung nach Nr. 2, da die Tiere nicht zu den dort genannten Zwecken der Aufzucht, der Mast oder der Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden (vgl LSG Rheinland-Pfalz 07.03.1990, L 3 U 6/89, Breithaupt 1990, 795; Koch in Kasseler Kommentar, SGB VII, § 123 Rn 21a).